Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für Zimmerreservierungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen.


2. Ist der Leistungsnehmer (Kunde) nicht gleichzeitig Reservierender oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der umseitig aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt (Buchender). Leistungsnehmer/Hotelgast, Reservierender und Veranstalter haften für alle vom Hotel erbrachten Leistungen als Gesamtschuldner. Sofern mit dem Reservierenden (Buchenden) Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden, nach denen Teilleistungen oder die Gesamtleistung vom Leistungsnehmer (Kunde) gezahlt werden sollen, sogenannte Selbstzahler-Vereinbarungen, bleibt die vorstehende gesamtschuldnerische Haftung hiervon unberührt. Solange dem Hotel keine unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt, ist es berechtigt die umseitig vereinbarten Kapazitäten anderweitig zu verkaufen. Dies gilt ebenso bei Vereinbarung einer kostenlosen Rückgabefrist (Option). Nach Ablauf des Optionsdatum wird die Reservierung verbindlich und es finden diese AGB´s Anwendung.


3. Der Abschluß dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann vom Buchenden einseitig nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden:
a) Bis zu 60 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum kostenlos
b) 59-30 Tage vor Veranstaltungsdatum 20% der vereinbarten Leistungen.
c) 29-15 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum: 50% der vereinbarten Leistungen.
d) 14-1 Tag vor Veranstaltungsdatum: 80% der vereinbarten Leistungen. Stornierungen am Anreisetag werden mit 100% der vereinbarten Leistungen berechnet. In allen Fällen gilt eine Getränkepauschale pro Person in Höhe von 50% der vereinbarten Speisenumsätze oder Konferenzpakete als Verrechnungsgrundlage für den Getränkeverzehr. Bei Teilstornierung findet Punkt 7 dieser AGB´s in Ergänzung Anwendung.

4. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt dies, entfällt für den Kunden die Pflicht zur Zahlung in Höhe des aus der Neuvermietung resultierenden Umsatzes. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen. Das Hotel behält sich vor, dem Geschäftspartner andere, gleichwertige Räume zur Verfügung zu stellen, als in der Vereinbarung bestätigt wurden, wenn organisatorische Gründe dies erfordern, oder die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer von der gebuchten Personenzahl abweicht. Im Rahmen von Paketangeboten übernimmt das Hotel keine Veranstalterhaftung für externe Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind Transferleistungen grundsätzlich nicht in den entsprechenden Paketangeboten enthalten.


5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, wenn der Kunde nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis zum vereinbarten Anfangstermin, bei Zimmerreservierungen spätestens bis 18.00 Uhr eintrifft. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Leistungsnehmer nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.


6. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern mit dem Kunden eine Rahmenvereinbarung hinsichtlich Übernachtungskonditionen geschlossen wurde, gelten diese ausschließlich auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Die garantierte Bereitstellung von Zimmern zu diesen Konditionen wird ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Das Hotel stellt ausschließlich Nichtraucherzimmer zur Verfügung. Bei einem Verstoß gegen die Nichtraucherregelung werden dem Verursacher / Gast € 150,00 für Sonderreinigungsarbeiten in Rechnung gestellt.


7. Grundlage für die Berechnung der umseitig aufgeführten Leistungen ist die zwischen dem Buchenden und dem Hotel vereinbarte garantierte Personenzahl. Diese liegt 10% unter der tatsächlich vereinbarten Zahl. Abweichend hiervon gilt bei Veranstaltungen mit sogenannten „von bis“ Personenzahlangaben bei einer Variablen von bis zu 5 Personen der niedrigere Wert als Garantiepersonenzahl. Bei einer darüber liegenden Variablen der niedrigere Wert zuzüglich 50% des variablen Wertes. Ansonsten gilt die tatsächliche Personenzahl als Berechnungsgrundlage. Hierbei wird ein Mindestumsatz pro qm angemieteter Nutzfläche in Höhe von € 10,00 seitens des Hotels erwartet. Bei Unterschreitung wird der Differenzbetrag zum Mindestumsatz dem Kunden als Raummiete in Rechnung gestellt. Werden die ursprünglich bestellten Leistungen um mehr als 20%, ausgehend von der Garantiepersonenzahl reduziert, ist das Hotel berechtigt innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der letzten Stornierungsmitteilung einseitig vom Vertrag zurückzutreten.


8. Die aus den umseitigen Leistungen entstehenden Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.


9. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüber hinausgehende Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe verwahrt oder an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hotelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer, Seuchen, behördlich angeordnete Schließungen pp. verursacht werden, wird ausgeschlossen. Sofern die Räumlichkeiten oder Zimmer des Hotels vom Kunden für Veranstaltungen angemietet werden, die eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere bei Verkaufs- und Strukturvertriebveranstaltungen sowie Wandergewerbe, oder der Name des Hotels ohne schriftliche Einwilligung für werbliche Maßnahmen missbraucht wird, ist das Hotel berechtigt den Vertrag fristlos aufzukündigen. Der Kunde ist verpflichtet die seitens des Hotels vorgegebenen Hygienemaßnahmen während des gesamten Aufenthaltes einzuhalten. Es ist insbesondere nicht gestattet mitgebrachte Lebensmittel und Getränke zum eigenen Verzehr im gesamten Hotel zu konsumieren. Bei einem Verstoß hingegen wird eine um € 50,00 erhöhte Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. Ferner ist das Hotel in solchen Fällen berechtigt den eingegangenen Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunde gegenüber den Ordnungsbehörden in voller Höhe der durch diese Behörden dem Hotel auferlegten Bußgelder.

10. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen, gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

11. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.